Mehrfamilienhäuser zu mieten in 8055
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Wer aus dem Ausland nach Zürich zieht, sucht meist eine Wohnung, bevor es eine Schweizer Adresse, eine Referenz eines hiesigen Arbeitgebers oder eine Bonitätsgeschichte im Land gibt. Genau davon steht selten etwas in den Inseraten. Hier finden sich Mietwohnungen aus der ganzen Stadt, und unten steht, was Vermieterinnen und Vermieter tatsächlich verlangen.
Was verlangt wird, und wann man es herausgibt
Die Unterlagen vor der Suche bereitlegen: Betreibungsauszug (beim zuständigen Betreibungsamt für rund 17 Franken), Kopie von Pass oder Ausländerausweis, die letzten drei Lohnabrechnungen oder der unterschriebene Arbeitsvertrag, wenn die Stelle noch nicht angetreten ist, und eine Privathaftpflichtversicherung. Wer neu in die Schweiz kommt, kann keinen hiesigen Betreibungsauszug vorlegen; eine Referenz der bisherigen Vermietung zusammen mit einem Einkommensnachweis ersetzt ihn in der Regel.
Bereitliegen heisst nicht verschicken. Inserieren kann hier jede Person, und geprüft wird automatisch. Einem unbekannten Gegenüber begegnet man deshalb wie jeder fremden Person, die Ausweisdokumente verlangt. In die erste Nachricht gehören nur Name, gewünschter Einzugstermin und die Bitte um eine Besichtigung. Das vollständige Dossier folgt nach der Besichtigung, wenn klar ist, mit wem man es zu tun hat, über das Bewerbungsverfahren der Vermietung oder Verwaltung. Vor einem unterschriebenen Vertrag niemals Kaution oder Besichtigungsgebühr zahlen.
Den Preis lesen, bevor man zwei Wohnungen vergleicht
Mieten werden hier auf zwei Arten angegeben, und der Unterschied geht leicht unter. Inserate von Partnerportalen zeigen die Bruttomiete, wo die Quelle eine liefert: Heizung, Wasser und Unterhalt stecken dann bereits im angezeigten Betrag. Privat aufgegebene Inserate nennen häufiger die Nettomiete, zu der die Nebenkosten hinzukommen, bei einer Stadtwohnung meist 150 bis 350 Franken pro Monat, mal pauschal, mal als Akonto mit jährlicher Abrechnung. Auf der Detailseite stehen Nettomiete und Nebenkosten getrennt, sofern die Quelle beides geliefert hat. Die Kaution ist gesetzlich auf drei Monatsmieten begrenzt und liegt auf einem Sperrkonto auf den eigenen Namen, nicht beim Vermieter. Dazu kommt die Serafe-Abgabe pro Haushalt.
## Praktisches - Innert 14 Tagen nach dem Einzug beim Kreisbüro anmelden, mit unterschriebenem Mietvertrag, ohne den geht es nicht. - Unmöbliert ist hier wörtlich gemeint: oft fehlen Lampen, manchmal auch Schränke. - Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, und in der Stadt Zürich sind 31. März und 30. September die ortsüblichen Kündigungstermine. Verbindlich ist der eigene Mietvertrag, und diese Termine bestimmen den realistischen Umzugszeitpunkt, nicht der Monat der Kündigung. - Am schnellsten gehen Untermiete und Nachmieterlösungen, in einem angespannten Markt oft der einzige realistische Weg.
Oben nach Zimmerzahl, Preis oder Lage filtern und danach direkt die inserierende Person kontaktieren. Ein eigenes Inserat ist gratis und braucht kein Konto.
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